Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

Künstlersozialabgabe

Vor einigen Jahren wurde seitens der Künstlersozialkasse auf die bestehende Nachweisführung, Beitragszahlung und Abgabepflicht aller deutschen Arbeitgeber verstärkt hingewiesen.

Auch die HU Berlin gehört zum Kreis der Arbeitgeber, die die gesetzlich geregelten Pflichten der Zahlung der Künstlersozialabgabe einzuhalten haben. Dabei geht der zu erfassende Personenkreis deutlich über die "Künstler" hinaus, denn es geht um die Abrechnung von künstlerischen und publizistischen Leistungen von Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der HU bestehen.

 

Neben diversen Intensivschulungen zu diesem Thema stellt die Haushaltsabteilung Informationen bereit, bietet Beratungen und weitere Schulungen an.

 

Ansprechpartner/innen zu diesem Thema sind Frau Christine Strauß und Frau Anne Buhler.

 

Weitere aktuelle Informationen zur Künstlersozialabgabe finden Sie in der Information der Haushaltsabteilung IV-Info Nr. 01/2020: