Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

Sponsoring / Spenden

Sponsoring - Musterverträge

Für die Finanzierung von Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Sponsoringmittel  einzuwerben.

Für die verschiedenen Konstellationen des Sponsorings verwenden Sie bitte folgende Musterverträge der HU:
 


Einnahmen aus aktivem Sponsoring liegen vor, wenn die HU aktiv an den Werbemaßnahmen mitwirkt und damit eine Gegenleistung für den Sponsor erbringt.
Das aktive Sponsoring unterliegt der Umsatzbesteuerung zu 19%. Die Gewinne aus aktivem Sponsoring werden mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet.
Einnahmen aus passivem Sponsoring liegen vor, wenn die HU nicht aktiv an den Werbemaßnahmen für den Sponsor mitwirkt. Das passive Sponsoring unterliegt nicht der Umsatz- und Ertragbesteuerung.

Aktives Sponsoring ist immer zu Vollkosten zu kalkulieren (inkl. Overhead, Gewinn- und Risikozuschlag).

Sponsoring ist streng von Spenden abzugrenzen.
Spenden werden freiwillig, unentgeltlich und ohne Erwartung einer Gegenleistung erbracht.
 

Informationen zu Entgelten für Raum- und Flächenvermietung entnehmen Sie bitte der am 07.02.2007 im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU Nr. 04/2007 veröffentlichten "Entgeltregelung für die mietvertragliche Überlassung und Nutzung von Grundstücken, Räumen und Flächen, Geräten und Leistungen".
 

 
Spendenbescheinigungen

Auf Basis des  § 10 b des Einkommensteuergesetzes kann auch die Humboldt-Universität zu Berlin als juristische Person des öffentlichen Rechts Bestätigungen über Geld- und Sachzuwendungen erstellen.

Weiterführende Hinweise zur Bestätigung von Geld- und Sachzuwendungen entnehmen Sie bitte dem Runschreiben von IV AbtL (komm.) vom 07.03.2019 zu "Spendenbescheinigungen und formlose Bestätigungen".

Die aktuellen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen erhalten Sie auf Anfrage bei IV A (Referat Haushalt, Mail: haushaltswirtschaft@hu-berlin.de ).