Humboldt-Universität zu Berlin - Technische Abteilung

Arbeitsschutz


 

Zuständige Einkäuferin:

Frau Sophie Jäger

Tel.  2093-99894

 

 

Der Arbeitgeber ist nach den geltenden Vorschriften (ArbSchG- Arbeitsschutzgesetz - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.

Im Umsetzung dieses Gesetzes hat das Referat Beschaffung in Zusammenarbeit mit dem Referat Arbeits- und Umweltschutz Rahmenverträge abgeschlossen. Innerhalb dieser Rahmenverträge können über die verhandelten Hauskataloge (s. unten) Arbeitsschutzartikel für Körper- und Kopfschutz über den zuständigen Arbeitsschutzbeauftragten der jeweiligen Bereiche bestellt werden. 

Ergeben sich durch Veränderungen des Arbeitsumfeldes oder des Arbeitsgegenstandes darüber hinausgehende Ansprüche, kann dieser Katalog nach Absprache mit dem Referat Beschaffung erweitert werden.

Bei medizinisch begründeten höheren Ansprüchen zur persönlichen Arbeitsschutzausrüstung ist folgende Verfahrensweise zu beachten 
 

Die Bestellung erfolgt über die ARIBA_Netzanbindung  bei der Fa. Gansow als Rahmenvertragspartner

 

Kataloge finden Sie auf der Startseite unter Pkt. Kataloge / Rahmenverträge